EILT | Stundung Sozialversicherungsbeiträge möglich!

Vor wenigen Minuten haben wir vom Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel MdB die Information erhalten, dass sich alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können!

Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens morgen (Donnerstag, 26. März) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads auf www.handwerk-fds.de!