Infektionsschutzgesetz | Infos zur Verdienstausfallentschädigung

Landrat Dr. Klaus Michael Rückert (Landkreis Freudenstadt) informiert über das Verfahren und den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. des Infektionsschutzgesetzes.

Das betrifft Sie und Ihren Betrieb, sofern Sie einen positiven Fall in Ihrem Unternehmen haben oder selbst betroffen sind. Bitte wenden Sie sich selbstverständlich an Ihr jeweilig zuständiges Landratsamt! Folgender Link dient im Zweifel lediglich Ihrer Information.

Hier finden Sie ein Merkblatt zu diesem Thema sowie den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung:

https://www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/Aktuell/informationen+fuer+unternehmen.html