
Standardbesuch nach neuen Standards
Der Aufbau der Zentralen Datenbank aller anerkannten Kfz.-Werkstätten vor über drei Jahren kündigte Großes an: Geräte, Eichungen, Kalibrierungen, Personal und deren Qualifikation sowie deren Rolle im Betrieb wurden erfasst und deren Ablauf und Änderungen von der Innung überwacht. Mit der Einführung der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) zählen wir jetzt mehr als nur Siegel und Personal! Neben den gewohnten jährlichen Betriebsbesuchen ist die Innung jetzt auch verpflichtet, alle drei Jahre ein sogenanntes „QMS-Audit“ durchzuführen – „QMS“ steht hier für Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17020 Typ C. Alle sechs Jahre sogar beobachtet der AU-Auditor (früher AU-Beauftrager) die Mitarbeiter sehr genau