Weiterbildung
Jetzt Handwerksmeister und Ausbilder werden!
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Teil III & IV
- Schwerpunkte: Alle Berufe
- Teil III: Betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Teil
- Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Start: September/Oktober
- Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt
- Teilzeitkurs:
Freitag 13:10 bis 18:45 Uhr
Samstag 7:35 bis 12:30 Uhr - Kursdauer: ca. 9 Monate
Teil IV der Meisterprüfung (AEVO-Prüfung) als Ausbildereignungsnachweis
- Schwerpunkte: Alle Berufe
- Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Start: September/Oktober
- Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt
- Teilzeitkurs:
Unterrichtszeiten richten sich nach Kurs Teil III & IV. Präsenzzeiten sind abzustimmen. - Kursdauer: ca. 9 Monate
Förderung
Der Handwerksmeister macht sich bezahlt!
Mit der Chance auf Aufstiegs-BAföG und der neuen Meisterprämie des Landes Baden-Württemberg wird die Investition in die eigene Karriere von Staat und Land gefördert.
Darüber hinaus können junge Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die sich selbständig machen wollen, die Meistergründungsprämie des Landes Baden-Württemberg beantragen!
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Teil III & IV
- Schwerpunkte:
Alle Berufe - Teil III: Betriebswirtschaftlicher und
rechtlicher Teil - Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Start: September/Oktober
- Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt
- Teilzeitkurs:
Freitag 13:10 bis 18:45 Uhr
Samstag 7:35 bis 12:30 Uhr - Kursdauer: ca. 9 Monate, ca. 355 Stunden
- Kursgebühr: ca. 2.800 Euro incl. Lernmittel
- Anmeldung und Beratung: @teamhandwerkfds
Eingangsvoraussetzungen:
§ 49 HWO erlaubt eine sofortige Zulassung zur Meisterprüfung in einem zu-lassungspflichtigen Handwerk, wenn eine Gesellenprüfung im Prüfungshandwerk oder in einem verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem Anlage A oder Anlage B Beruf nachgewiesen wird.
Ausführliche Informationen zur Zulassung erteilt gerne die Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen (Telefon 07121 2412-253).
Prüfung:
Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Zulassungsbestimmungen; Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor Beginn des Kurses bei der zuständigen Handwerkskammer vom Kursteilnehmer zu stellen.
Inhalte Teil III: Betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Teil (240 Stunden)
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen.
- Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
- Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
- Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
- Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
- Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
- Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie des Handels- und Wettbewerbsrecht, bei der Analyse von Unternehmenszielen und -konzepten anwenden
80 Stunden
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten.
- Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbständigkeit begründen
- Wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten
- Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen
- Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
- Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen; Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
- Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
- Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts, im Zusammenhang mit Gründung oder Übernahme von Handwerksbetrieben anwenden
- Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten aufzeigen
- Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Bestandteile eines Unternehmenskonzepts im Zusammenhang darstellen und begründen
70 Stunden
Handlungsfeld 3:
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
- Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen und Anpassungen vornehmen
- Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und daraus Wachstumsstrategien ableiten
- Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
- Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
- Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
- Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
- Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
- Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
- Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
- Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge, auch unter Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher Bestimmungen, darstellen und begründen
- Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
Inhalte Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (115 Stunden)
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen.
- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
- Betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen vorbereiten und treffen
- Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen
- Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen prüfen; insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, überbetrieblicher undn außerbetrieblicher Ausbildung
- Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten
- Innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden koordinieren
25 Stunden
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen.
- Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
- Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsausbildung darstellen und begründen
- Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische Abstimmung mit Kooperationspartern (insbesondere der Berufsschule) durchführen
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen
- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
23 Stunden
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen
- Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und daraus Wachstumsstrategien ableiten
- Einsatz von absatzmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
- Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
- Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
- Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
- Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
- Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
- Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
- Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge, auch unter Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher Bestimmungen, darstellen und begründen
- Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
90 Stunden
Ausbildung abschließen.
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
- Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
- Schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen
- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
15 Stunden
Teil IV der Meisterprüfung (AEVO-Prüfung)
als Ausbildereignungsnachweis
Wer im Handwerk ausbilden möchte, benötigt nicht nur die berufsfachliche Kompetenz, sondern muss auch eine berufspädagogische Qualifikation als Ausbilder/in nachweisen. Die Ausbilderqualifikation erwerben Handwerksmeister/-innen im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge für Teil IV der Meisterprüfung. Alternativ kann ein Lehrgang zur Vorbereitung für eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO-Prüfung) besucht werden. Beide Lehrgänge werden durch eine Prüfung abgeschlossen, in der die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen nachzuweisen sind. Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen Teil (Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch) und einer schriftlichen Prüfung. Zwischen Teil IV der Meisterprüfung und der Ausbildereignungsprüfung auf Grundlage der AEVO bestehen keine wesentlichen Unterschiede. Beide Prüfungen berechtigen gleichermaßen zur Ausbildung im Handwerk.
- Schwerpunkte: Alle Berufe
- Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Start: September/Oktober
- Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt
- Teilzeitkurs:
Unterrichtszeiten richten sich nach Kurs Teil III & IV.
Präsenzzeiten sind abzustimmen. - Kursdauer: ca. 9 Monate, ca. 155 Stunden
- Kursgebühr: ca. 1.000 Euro inkl. Lernmittel
- Anmeldung und Beratung: @teamhandwerkfds
Förderung
Die Ausbildung zum Handwerksmeister wird durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) gefördert. Derzeit werden die gesamten Kurs- und Prüfungsgebühren zu 50% vom Staat bezuschusst. Den Restbetrag können Sie über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren. Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als Leistungsanreiz weitere 50% des Darlehens für die Kursgebühren erlassen!
Antragstellung:
Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt). Dort erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare. Wir empfehlen, die Anträge für das Aufstiegs-BAföG frühzeitig vor Kursbeginn einzureichen.
Geschenkt: 1.500 Euro Meisterprämie
Die Meisterprämie ist da: Rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung 1.500 Euro geschenkt! Voraussetzung ist lediglich der Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg. Die Prämie kann seit dem 1. Mai 2020 beantragt werden.
Weitere Informationen, FAQs, Ansprechpartner und Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Handwerkskammern:
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Karlsruhe
Starthilfe: Meistergründungsprämie
„Die Meistergründungsprämie ist ein wichtiges Signal, um die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen und der drängenden Nachfolge- und Gründungsfrage zu begegnen. Für etwa 23.000 Betriebe werden in den kommenden fünf Jahren Nachfolger gesucht. Also beste Karrierechancen für Jungmeister*innen! Außerdem drückt die Prämie Wertschätzung für die Leistung von Handwerksmeister*innen aus. Meistergeführte Betriebe bleiben besonders lange am Markt, sie bilden aus und schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen ausgezahlt. Die Jungmeister*innen können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Sie müssen hierzu innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm „Startfinanzierung 80“ bei der L-Bank beantragen. Die Antragstellung ist ab dem 1.12. über die Hausbanken möglich.
Nähere Informationen gibt es hier: Handwerkskammer Reutlingen