Bestatter sind nun auch Vollhandwerk!

Im „Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften wurde entschieden, dass Bestatter zukünftig als Vollhandwerk (B1) etabliert sind. Das bedeutet, dass die offizielle Bezeichnung des Bestatters in der Handwerksordnung (HWO) ab sofort Bestattungshandwerk lautet. Ferner werden Bestatterverbände zukünftig die Möglichkeit haben, im Rahmen einer extra im Gesetz neu vorgesehenen Evaluierungsklausel die Argumente zu schärfen und dann in Zukunft der Meisterpflicht zu unterliegen.