Das Versorgungswerk informiert: Betriebsrentengesetz mit Arbeitgeberzuschuss

Das Versorgungswerk informiert: Betriebsrentengesetz mit Arbeitgeberzuschuss

Das neue Betriebsrentengesetz mit 15% Arbeitgeberzuschuss tritt nun auch für alle Verträge in Kraft, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Daher sollten jetzt die betrieblichen Altersvorsorgen überprüft werden.

Das Versorgungswerk im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen empfiehlt dringend, folgendes zu beachten:

  • Arbeitgeberhaftung (hohe Nachzahlungen sind möglich)
  • Informations-/ und Dokumentationspflichten
  • Arbeitgeberzuschuss ist ohne finanziellen Aufwand für den Betrieb möglich

Die Beauftragten des Versorgungswerks sind bei Fragen gerne für Sie da:

Günter Jung (im Bild rechts) und Marco Mast
Haus des Handwerks
Wallstraße 10
72250 Freudenstadt
Telefon:   07441 / 866 788
Telefax:   07441 / 931 9894
guenter.jung@signal-iduna.net
marco.mast@signal-iduna.net